Aus der GKR-Sitzung am 8. April 2026
TOP 4 Personalia
Der GKR beschließt zwei Arbeitsverträge für den ev. Kindergarten Arche Noah.
Besetzung Kantorenstelle
Superintendent Doms erläutert die Zuständigkeiten und das Verfahren zur Wiederbesetzung der Kirchenmusikerstelle in der Region D.
Im Rahmen des beschlossenen Stellenplanes des Kirchenkreises können in der Region 0,5 VBE besetzt werden.
Der GKR hat am 04.03.2026 die Erhöhung der Kantorenstelle auf 1 VBE beantragt. Aus den Mitteln der Kirchengemeinde können die weiteren 0,5 VBE finanziert werden.
Dies ist möglich, da im Stellenplan des Kirchenkreises die Finanzierung der gemeindepädagogischen Stellen mit 2 VBE in der Region D realisiert wird.
Somit kann die finanzielle Zuwendung der Stiftung Großer Gotteskasten zu Gardelegen für einen kirchenmusikalischen Mitarbeiter eingesetzt werden.
Die zukünftige Anstellung erfolgt dann beim Kirchenkreis und bei der Kirchengemeinde Gardelegen.
Damit ist eine Anpassung des Stellenplanes durch die Kreissynode nicht erforderlich.
Superintendent Doms sieht das als eine handhabbare Möglichkeit an, in der Region D eine 100 % Kirchenmusikerstelle zu besetzen.
Der GKR beschließt:
Aus den Mitteln der Kirchengemeinde Gardelegen wird eine 0,5 VBE Kirchenmusikerstelle finanziert.
Die Anstellung erfolgt für diesen Anteil durch einen Arbeitsvertrag mit der Kirchengemeinde Gardelegen.
Dies geschieht in Kombination mit dem 0,5 Stellenanteil aus dem kirchenkreislichen Stellenplan.
TOP 5 Bau und Finanzen
Rettungsweg Kindergarten
Der GKR beschließt für die Ertüchtigung der Rettungswege im
Kindergarten Arche Noah einen überarbeiteten Finanzierungsplan
Kostenplan 362.000,00
Finanzplan
Rücklagen Kita 75.000,00
allg. Rücklage Kita 12.000,00
Darlehn KKR (bewilligt) 50.000,00
Zuschuss KKR (bewilligt) 100.000,00
Zuschuss Landeskirche (bewilligt) 80.000,00
Stiftung Arenberg (bewilligt) 30.000,00
Stiftung Senfkorn (bewilligt) 15.000,00
362.000,00
Der GKR beantragt die kirchenaufsichtliche Genehmigung.
Nutzung der App digitale spende
Vorschlag zu Einführung der Möglichkeit zur digitalen Spende
Der GKR erteilt den Auftrag, mit dem KKA die Umsetzung zu klären.


